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Begriffsbestimmung
Sicherheits- oder Gesundheitsschutzkennzeichnung ist eine Kennzeichnung, die - bezogen auf einen bestimmten Gegenstand, eine bestimmte Tätigkeit oder einen bestimmten Sachverhalt - jeweils mittels eines Schildes, einer Farbe, eines Leucht- oder Schallzeichens, einer verbalen Kommunikation oder eines Handzeichens eine Aussage über Sicherheit oder Gesundheitsschutz ermöglicht.
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3Allgemeine Anforderungen
- 1.1
Art der Kennzeichnung
- 1.1.1
Ständige Kennzeichnung
- 1.1.1.1
Für die ständige Kennzeichnung in Form von Verbots-, Warn- und Gebotszeichen sowie für die Kennzeichnung und Standorterkennung von Erste-Hilfe- oder Rettungsmitteln sind Schilder zu benutzen.
4Zur Kennzeichnung und Standorterkennung von Material und Ausrüstungen zur Brandbekämpfung sind Schilder oder Sicherheitsfarben dauerhaft anzubringen.
- 1.1.1.2
- 1.1.1.3
6Die Kennzeichnung bei Gefahr des Anstoßens gegen Hindernisse und bei Absturzgefahr muß dauerhaft in Form einer Sicherheitsfarbe oder von Schildern angebracht werden.
- 1.1.1.4
7Die Kennzeichnung von Fahrspuren muß dauerhaft in Form einer Sicherheitsfarbe angebracht werden.
- 1.1.2
8Vorübergehende Kennzeichnung
- 1.1.2.1
Hinweise auf Gefahren und Notrufe an Personen zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten, wie beispielsweise die Evakuierung von Personen, sind vorübergehend und unter Berücksichtigung der Austauschbarkeit und Kombination (Nummer 1.2) durch Leucht- oder Schallzeichen oder verbale Kommunikation zu übermitteln.
- 1.1.2.2
9Die Anleitung von Personen bei Handhabungsvorgängen, die ein Risiko oder eine Gefahr darstellen, ist vorübergehend und in Form von Handzeichen oder verbaler Kommunikation zu regeln.
- 1.2
10Gegenseitige Austauschbarkeit und Kombination
- 1.2.1
Bei gleicher Wirkung kann gewählt werden
- 1.2.1.1
zwischen einer Sicherheitsfarbe und einem Schild zur Kennzeichnung der Gefahr von Stolpern oder Absturz,
- 1.2.1.2
zwischen Leuchtzeichen, Schallzeichen und verbaler Kommunikation,
- 1.2.1.3
zwischen Handzeichen und verbaler Kommunikation.
- 1.2.2
11Bestimmte Kennzeichnungsarten können gemeinsam verwendet werden.
12Dies gilt für Leuchtzeichen und Schallzeichen, Leuchtzeichen und verbale Kommunikation, Handzeichen und verbale Kommunikation.
- 1.3
13Sicherheitsfarbe
- 1.3.1
Die Hinweise in nachstehender Tabelle gelten für jede Kennzeichnung, bei der eine Sicherheitsfarbe verwendet wird.